ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 ANWENDUNGSBEREICH
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Senioren der Wirtschaft Arbeitskreis e. V. (im Folgenden „Arbeitskreis“) und dem Klienten als Unternehmer gemäß § 14 BGB über die Inanspruchnahme von Beratungs- und Betreuungsleistungen durch Berater des Arbeitskreises.
(2) Unternehmer gemäß § 14 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen von Klienten, die mit diesen AGB in Widerspruch stehen, finden keine Anwendung. Solche Bedingungen gelten nur, soweit der Arbeitskreis ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 ZUSTANDEKOMMEN DES BERATUNGSVERTRAGES UND DES PATENSCHAFTSVERTRAGES / INFORMATIONSPFLICHTEN DES KLIENTEN
(1) Der Beratungsvertrag zwischen dem Arbeitskreis und dem Klienten kommt dadurch zustande, dass nachdem der Klient das vom Arbeitskreis vorgehaltene Kontaktformular mit den aufgeführten personenbezogenen Daten ausgefüllt hat, nach Bestätigung der AGB durch Anklicken der Schaltfläche „Anfrage senden“ einen rechtsverbindlichen Antrag auf Abschluss eines Beratungsvertrages abgibt. Der Beratungsvertrag kommt zustande, sobald sich ein Berater mit dem Klienten über die Höhe des Beratungshonorars geeinigt hat. Der Arbeitskreis behält sich vor, den Antrag des Klienten auf Abschluss des Beratungsvertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(2) Der Klient ist verpflichtet, die in dem Kontaktformular abgefragten Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Etwaige Änderungen sind dem Arbeitskreis unverzüglich mitzuteilen. Wird dies von ihm unterlassen oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so ist der Arbeitskreis berechtigt, kostenfrei von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Kosten, aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Adressenangabe entstehen, können dem Klienten weiterberechnet werden.
(3) Der Ratsuchende hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse oder die Telefon-Nr. erreichbar ist und der Empfang von E-Mails nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung des E-Mail-Accounts ausgeschlossen ist.
(4) Der Patenschaftsvertrag kommt mit der Annahme des rechtsverbindlich von dem Arbeitskreis unterbreiteten Angebots durch den Klienten zustande.
§ 3 RECHTE UND PFLICHTEN DES ARBEITSKREISES IM RAHMEN DES BERATUNGSVERTRAGES
(1) Der Arbeitskreis wird nach Zustandekommen des Beratungsvertrages einen dem vom Klienten angegebenen Beratungsbereich und der Branche entsprechenden Berater auswählen. Die Zuordnung des Beraters erfolgt zeitnah. In der Regel – außer in sog. Eilfällen, die gesondert anzugeben sind – wird der ausgewählte Berater innerhalb von 8-10 Tagen mit dem Klienten Kontakt aufnehmen um einen Termin und Inhalt des ersten Beratungsgesprächs zu vereinbaren. Ist ein ausgewählter Berater verhindert oder kann er die Beratung nach Beginn nicht fortführen, ist der Arbeitskreis berechtigt, die Beratungsleistung durch einen anderen Berater zu erbringen bzw. weitere Berater hinzuzuziehen.
(2) Die Erbringung von Coaching-, Beratungs- und Betreuungsleistungen oder die Übernahme von Patenschaften jeweils durch den Arbeitskreis über seine Berater erfolgt im Rahmen eines Patenschaftsvertrages.
(3) Der Arbeitskreis schuldet im Rahmen des Beratungs- und des Patenschaftsvertrages die Erbringung dienstvertraglicher Beratungsleistungen und keinen Erfolg. Es sind keine Entscheidungen für den Klienten zu treffen. Bei etwaigen Ausarbeitungen im Rahmen der Beratung übernimmt der Arbeitskreis keine Verantwortung für den Eintritt eines Erfolges der daraus resultierenden Maßnahmen. Sofern der Arbeitskreis auf Wunsch des Klienten im Rahmen der Beratung mögliche Dienstleister nennt, liegt die Verantwortung für die Auswahl und Durchführung alleine bei dem Klienten.
(4) Die von dem Arbeitskreis jeweils beauftragten Berater werden als Erfüllungsgehilfen des Arbeitskreises tätig.
§ 4 REGELUNGEN ZUM DATENSCHUTZ
(1) Der Arbeitskreis wird nach Zustandekommen des Beratungsvertrages einen dem vom Klienten angegebenen (1) Von dem Klienten für die Geschäftsabwicklung mitgeteilten personenbezogenen Daten werden von dem Arbeitskreis zur Vertragsdurchführung und für eigene Marketingzwecke, z.B. für Briefwerbung, sowie zur eigenen Marktforschung genutzt, sofern der Klient der Nutzung dieser Daten nicht widersprochen hat. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte zu Marketingzwecken erfolgt ohne Einwilligung des Klienten nicht. Die E-Mail-Adresse des Klienten nutzt der Arbeitskreis zur Zusendung werblicher Angebote über Dienstleistungen und/oder Informationen über Änderungen von Gesetzen/Richtlinien oder zur Einladung zu Vortragsveranstaltungen, falls der Klient bei Mitteilung der E-Mail-Adresse diesem Verwendungszweck nicht widersprochen hat.
(2) Mit der Eingabe seiner personenbezogenen Daten wie Name, Adresse, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse in das Formular für eine Beratungsanfrage erklärt sich der Klient mit der Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an einen vom Arbeitskreis ausgesuchten Berater des Arbeitskreises zur Kontaktaufnahme für die Durchführung der Beratung und für die Unterbreitung eines Angebots zum Abschluss eines Patenschaftsvertrages einverstanden.
§ 5 VERGÜTUNG / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Der Klient ist vorbehaltlich im Einzelfall getroffener abweichender Vereinbarung im Rahmen eines Beratungsvertrages verpflichtet für eine erbrachte Beratungsleistung die Vergütung zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer zur Unterhaltung der Organisation des Arbeitskreises zu zahlen. Der Betrag ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Rechnung zur Zahlung fällig.
(2) Die Vergütung für eine längerfristige Betreuung wie Patenschaft oder ein Coaching im Rahmen des Patenschaftsvertrages sowie die Zahlungsbedingungen werden im jeweiligen Vertragsdokument geregelt.
(3) Der Klient hat auch etwaige Fahrtkosten des für den Arbeitskreis tätigen Beraters für Hin- und Rückfahrt ab dessen Geschäfts- oder Wohnsitz zu den Beratungsterminen mit dem Klienten zu erstatten. Der Abrechnung der Fahrtkosten erfolgt unmittelbar zwischen dem Klienten und dem Berater.
§ 6 LAUFZEIT DES PATENSCHAFTSVERTRAGES / KÜNDIGUNG
(1) Der Patenschaftsvertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem (1) Jahr ab Vertragsschluss. Mit Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Patenschaftsvertrag auf unbestimmte Zeit, sofern keine der Vertragsparteien den Patenschaftsvertrag kündigt. Der Patenschaftsvertrag kann jederzeit von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt.
(2) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 7 HAFTUNG
(1) Der Arbeitskreis haftet gegenüber dem Klienten nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Arbeitskreises oder auf der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien beruhen, bei Arglist, nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes sowie in den Fällen einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Arbeitskreis im Übrigen nur, soweit er eine vertragliche Kardinalpflicht verletzt hat. Vertragliche Kardinalpflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Klienten schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Klient vertrauen darf. Dabei ist die Haftung des Arbeitskreises auf die vertragliche Vergütung beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung für sonstige leicht fahrlässig verursachte Schäden und wegen entgangenen Gewinns ausgeschlossen.
§ 8 ANWENDBARES RECHT / ABTRETUNG / SONSTIGES
(1) Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
(2) Ansprüche aus diesem Vertrag darf der Klient nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Arbeitskreises abtreten.
(3) Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB, des Beratungs- oder des Patenschaftsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform unter Ausschluss der elektronischen Form und der Text-form. Dies gilt ebenfalls für diese Schriftformklausel. Nicht die Schriftform wahrende Änderungen sind unwirksam. Die Wirksamkeit individueller Vereinbarungen, gleich welcher Form, bleibt von dieser Schriftformklausel unberührt.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB des Beratungs- oder des Patenschaftsvertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Stand: 17.05.2024